Vor 16 Tagen

Ärztliche Leitung (m/w/d)

Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin

Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin

Pflegeberufe

  • Berlin
  • Vollzeit
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Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) ist die zentrale Einrichtung des Landes Berlin, in der die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB sowie die einstweilige Unterbringung gem. § 126 a StPO für Erwachsene und von Jugendlichen/Heranwachsenden nach §§ 7 und 105 JGG vollzogen werden. Es umfasst sieben Abteilungen an zwei Standorten, an denen insgesamt 549 ordnungsbehördlich genehmigte Betten vorgehalten werden. Neben der stationären Versorgung werden darüber hinaus ca. 230 Patienten und Patientinnen in Sondereinrichtungen des KMV sowie in Einrichtungen des ambulant-komplementären Versorgungssystems betreut.

Bei dem Krankenhaus des Maßreglvollzugs (KMV) - Krankenhausbetrieb des Landes Berlin - handelt es sich um ein Unternehmen mit organisatorischer und wirtschaftlicher Selbständigkeit, jedoch rechtlicher Unselbständigkeit. Das KMV wird bei der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Krankenhausbetrieb des Landes Berlin geführt, diese übt die Fachaufsicht aus. Der Krankenhausbetrieb wird durch die Krankenhausleitung geleitet. Mitgleider der Krankenhausleitung sind

a) die Ärztliche Leiterin oder der Ärztliche Leiter (Chefärztin / Chefarzt),
b) die Pflegedienstleiterin oder der Pflegedienstleiter,
c) die Geschäftsleiterin oder der Geschäftsleiter,
d) die Leiterin oder der Leiter der Serviceeinheit Sicherheit.

Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs, Olbendorfer Weg 70, 13403 Berlin sucht zur Kennziffer: 10 / 2024

ab dem 01.07.2024, unbefristet, Personal für das Aufgabengebiet als

Ärztlicher Leiter / Ärztliche Leiterin des Krankenhauses des Maßregelvollzugs (m/w/d)

Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: Ä4 TV-L
Vollzeit mit 42 Wochenstunden
Ihr Arbeitsgebiet umfasst:
Der Ärztlichen Leiterin oder dem Ärztlichen Leiter obliegt die ärztliche Leitung des Krankenhausbetriebes. Sie bzw. er ist in dieser Funktion zugleich Vollzugsleiterin bzw. Vollzugsleiter in rechtlicher Hinsicht und vertritt in dieser Verantwortung das Krankenhaus des Maßregelvollzugs nach außen. Die ärztlichen Abteilungsleitungen sind der Ärztlichen Leitung gegenüber weisungsgebunden. Der Ärztlichen Leiterin bzw. dem Ärztlichen Leiter obliegen u.a. folgende Aufgaben:
a) Grundsatzangelegenheiten des Vollzugs, insbesondere Entscheidungen zu abteilungsübergreifenden Fragen medizinischen Inhalts, der therapeutischen Konzeption und des Behandlungsplans,
b) Organisation und Überwachung der Vollzugslockerungspraxis, insbesondere Leitung der Lockerungskonferenzen für Patienten, die zu einer besonderen Risikogruppe gehören (Kapitalverbrechen, Sexualdelikte, Rückfalltäter, pressebekannte Patienten),
c) Entscheidungen zu Fragen der inneren Sicherheit im Zusammenwirken mit der Krankenhausleitung,
d) Beauftragung der Fachärzte mit dem Erstellen von Gutachten als Institutsleistungen,
e) Koordinierung des ärztlichen Personaleinsatzes und Sicherung der Zusammenarbeit,
f) Überwachung des ärztlichen Aufnahmedienstes,
g) Sicherung des Zusammenwirkens zwischen Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten,
h) Regelung der Nutzung der medizinischen Zentralversorgung,
i) Wahrung der gesetzlichen Verpflichtungen im medizinischen Bereich,
j) medizinisch-hygienischen Angelegenheiten,
k) Sicherung der medizinischen Dokumentation,
l) Aufsicht über Medizinalpersonen und Dienstkräfte anderer medizinischer Berufe (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pflegerischen Dienstes) in Bezug auf die rechts- und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben,
m) Entscheidung über Beschwerden über die ärztliche Behandlung,
n) Koordination der Fort- und Weiterbildung der Medizinalpersonen und der Dienstkräfte anderer medizinischer Berufe (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pflegerischen Dienstes),
o) Aufgaben der oder des Strahlenschutzverantwortlichen nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung für med. Geräte, die die Einrichtung betreibt,
p) Teilnahme an der Rufbereitschaft der Krankenhausleitung.

Formale Anforderungen:
Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie; Schwerpunkt Forensische Psychiatrie der Ärztekammer bzw. Zertifikat "Forensische Psychiatrie" der DGPPN, Weiterbildungsbefugnis für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Weiterbildungsbefugnis für den Schwerpunkt "Forensische Psychiatrie" bzw. Erfüllung der Bedingungen, die für die Erteilung dieser Weiterbildungsbefugnisse durch die Ärztekammer Berlin erforderlich sind. HINWEIS: Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Schwerpunktprüfung innerhalb der nächsten 24 Monate ablegen werden.

Fachliche Anforderungen:
Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig Bewerber/innen in Frage, die über langjährige Leitungserfahrungen im stationär-psychiatrischen Bereich verfügen. Neben herausragenden allgemeinpsychiatrischen Fachkenntnissen sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Forensischen Psychiatrie sowie ausführliche Rechtskenntnisse des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), des Strafgesetzbuches (StGB), des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG), der Strafprozessordnung (StPO), des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und der Ausführungsvorschriften über das Krankenhaus des MAßregelvollzugs (AV-KMV) erforderlich. Wichtig sind darüber hinaus vertiefte Kenntnisse der Strukturen und Belange des psychiatrischen Versorgungssystems und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie der rechtlichen Rahmenbedingungenn im Land Berlin.

Führungs- und Sozialkompetenz:
Vorausgesetzt werden eine ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Toleranz sowie die Fähigkeit zu problem- und lösungsorientiertem Denken und Handeln. Darüber hinaus sind die Befähigung zur Leitung eines multiprofessionell geprägten großen Krankenhauses, vor allem im Hinblick auf die adäquate Steuerung von Entscheidungsprozessen im Innenbereich, sowie die Bereitschaft zur kompetenten und engagierten Vertretung des Krankenhauses nach außen unabdingbar. Erforderlich ist auch die Befähigung zur Erfüllung der der Dienstposition entsprechenden administrativen Aufgaben. Erforderlich sind KEnntnisse über aufbau und die Ablaufstruktur der Berliner Verwaltung sowie übe die Funktion und die Arbeitsweise des Senats und der parlamentarischen Gremien. Erwartet wird die Bereitschaft, die Zusamenarbeit im psychiatrischen Hilfesystem gemäß § 7 PsychKG zu gewährleisten und im sinne der einrichtung und der Klientel zu fördern.

Persönliche Kompetenz:
Erwartet werden eine hohe Belastbarkeit, Einsatz- und Leistungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit,Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Aufgaben, Ziele und Prioritäten zu definieren und diese unter Abwägung heterogener Interessen zu verfolgen, Teamfähigkeit und Flexibilität. Vor dem Hintergrund, dass das KMV eine nachgeordnete Einrichtung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege ist, sind Sensibilität und Kenntnisse in den Bereichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und der Krisenkommunikation erwünscht.

Ansprechperson für Ihre Fragen:
Für Rückfragen steht Ihnen die Stellvertretende Ärztliche Leiterin des Krankenhauses des Maßregelvollzugs, Frau Dr. Lang, Telefon (030) 0198-5201, zur Verfügung.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Nachweisen zum beruflichen Werdegang sowie Nachweisen über die besondere Befähigung für das ausgeschriebene Aufgabengebiet unter Angabe der Kennziffer 10 / 2024 bitte bis zum17.06.2024 per E-Mail an: personal@kmv.berlin.de. Von einer Übersendung der Unterlagen in Papierform bitten wir abzusehen.

Hinweis:
Das Krankenhaus des Maßregelvollzugs ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen von sowohl Frauen als auch Männern abzubauen und wird dies bei der Personalauswahl berücksichtigen. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Unter Berücksichtigung dienstlicher Belange ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen verbundene Kosten nicht übernehmen können.

Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/kmv/
Weitere Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal

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