Bearbeitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Führung des Hilfeprozesses
Beratung zum Rechtsanspruch und dessen Umsetzung
- Ermittlung Hilfebedarf
- Erarbeitung Sozialpädagogische Diagnosen und Genogramm
- Auswahl des Leistungsanbieters
- Durchführung der erforderlichen Verwaltungs- und sozialpädagogischen Aufgaben
- Steuerung der gewährten ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und Durchführung der Hilfeplanung
Wahrnehmung des Schutzauftrages zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen
- Überprüfung eingehender Meldungen von Kindeswohlgefährdung
- Erarbeitung von Hilfe- und Schutzkonzepten mit den Sorgeberechtigten zur Abwendung der bestehenden Kindeswohlgefährdung
- Bei Notwendigkeit Einleitung vorläufiger Schutzmaßnahmen gem. § 42 SGB VIII
- Anrufung des Familiengerichts
Mitwirkung im Familiengerichtlichen Verfahren
- Erarbeitung einer sozialpädagogischen Stellungnahme für das Familiengericht
- Teilnahme an Anhörungsterminen bei Gericht
Information und Beratung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Familien und jungen Volljährigen in Fragen der Erziehung und weiterer Jugendhilfemaßnahmen
- Bezirks-/Stadtteilorientierte Sozialarbeit
- Beratung in Fragen Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes