W3-Professur für Kriminologie (w/m/d)
zu besetzen, die innerhalb des Zentrums für Kriminalwissenschaften am Institut für Kriminologie angesiedelt ist.
Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg möchte eine Persönlichkeit gewinnen, die auf den Gebieten der Kriminologie und des Strafrechts forscht und möglichst in beiden Bereichen durch vielseitige, international anerkannte wissenschaftliche Leistungen hervorragend ausgewiesen ist. Eine Mitwirkung in der allgemeinen Lehre des Strafrechts und Strafprozessrechts, der Examensvorbereitung und im Schwerpunktbereich "Kriminalwissenschaften" wird erwartet.
Voraussetzungen für die Bewerbung sind gemäß § 47 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg (LHG) insbesondere ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine herausragende Promotion, die pädagogische Eignung, die i. d. R. durch Erfahrung in der Lehre nachgewiesen wird, sowie gemäß § 47 Abs. 2 LHG zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (die Habilitation, die erfolgreich evaluierte Juniorprofessur oder vergleichbare wissenschaftliche bzw. habilitationsäquivalente Leistungen).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Verzeichnisse der Publikationen und Lehrveranstaltungen, Übersicht der eingeworbenen Drittmittel, Lehrevaluationen) sowie einer knappen Darstellung (1 Seite), welche Ausrichtungen in der Forschung und Lehre angestrebt werden, senden Sie bitte bis zum 30.06.2024 an den Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, E-Mail: geschaeftsstelle-dekanat@jurs.uni-heidelberg.de. Die Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zu übersenden. Zusätzlich ist bitte das Formular unter www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/bewerbungsueberblick.pdf ausgefüllt und im Übrigen unverändert abgespeichert in derselben E-Mail zu übersenden.